KI-Kennzeichnung: Was ab August 2026 laut EU zählt
Was muss bei KI-generierten Inhalten künftig gekennzeichnet werden – und was nicht? Diese Frage wird für Unternehmen, Vereine, Medien, Marketingteams und öffentliche Stellen ab August 2026 deutlich wichtiger. Die EU stellt dafür eigene Symbole zur Verfügung, die bei der Kennzeichnung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten helfen. Gleichzeitig gilt: Die Symbole sind eine Orientierungshilfe. Die Verantwortung für die richtige Anwendung bleibt bei der Organisation, die Inhalte erstellt, veröffentlicht oder verbreitet.
Was wirklich zählt bei der KI-Kennzeichnung
Ab 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten rund um KI-generierte Inhalte für viele Organisationen greifbarer. Die EU stellt dafür eigene Symbole bereit, die sichtbar machen, ob Inhalte künstlich erzeugt oder mit KI verändert wurden. Die Icons sind eine Orientierungshilfe, die Verantwortung für die richtige Anwendung bleibt aber bei jener Organisation, die Inhalte erstellt, veröffentlicht oder verbreitet.
Kennzeichnungspflichten betreffen vor allem Deepfakes, also KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die fälschlich als echt wahrgenommen werden können. Auch Texte können betroffen sein, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Das gilt insbesondere dann, wenn keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt.
Für die Praxis bedeutet das: Entscheidend ist nicht allein, ob KI verwendet wurde. Entscheidend ist, ob der Inhalt täuschungsanfällig, öffentlich relevant oder nicht ausreichend geprüft ist.
Hier die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kennzeichnungssymbole:
Erwägungsgrund 134 und KI-Bildkennzeichnung: Was das praktisch bedeutet
Ein wichtiger Punkt wird oft übersehen: KI-generierte Texte müssen nicht automatisch gekennzeichnet werden, wenn sie menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurden und eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt. Das ist besonders relevant für Blogartikel, Newsletter, Social-Media-Postings, Vereinsinformationen oder Presseaussendungen.
Anders ist es bei Bildern, Videos und Audioinhalten, wenn diese als echt wahrgenommen werden könnten. Bei einem vollständig KI-generierten Bild passt das EU-Symbol „AI generated“. Bei einem echten Foto, das mit KI verändert wurde, passt „AI modified“. Das Basissymbol "AI" kann verwendet werden, wenn KI beteiligt war und zusätzliche Informationen über ein Textlabel oder eine zweite Informationsebene ergänzt werden.
Die EU nennt auf ihrer Informationsseite keine fixe Pixel- oder Prozentgröße. 5-10% der Breite fürs Symbol (siehe Bild unten) ist aber ein guter Richtwert. Die EU-Kommission fordert, dass das Symbol spätestens beim ersten Kontakt gut wahrnehmbar, unterscheidbar und nicht verdeckt ist. Es soll möglichst direkt in den Inhalt eingebettet werden, damit es auch beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleibt. Für Blog- und Social-Media-Bilder empfiehlt sich daher eine einfache Praxisregel: Das Symbol so platzieren, dass es auf Mobilgeräten ohne Zoomen erkennbar bleibt – kontrastreich, nicht störend und nicht versteckt.
Die neue Herausforderung für Unternehmen und Vereine
Für viele Organisationen wird die Kennzeichnungspflicht nicht das größte Problem sein. Die größere Herausforderung liegt im laufenden Umgang mit KI: Welche Tools werden genutzt? Für welche Aufgaben? Mit welchen Daten? Von welchen Personen? Und wie wird dokumentiert, dass Mitarbeitende oder Funktionäre ausreichend geschult sind?
Damit wird KI nicht nur ein Technikthema, sondern ein Organisations- und Verantwortungsthema. Unternehmen und Vereine brauchen klare Regeln, dokumentierte KI-Use-Cases, nachvollziehbare Freigabeprozesse und verständliche Schulungen. Ohne Struktur entsteht schnell Unsicherheit: Manche kennzeichnen zu viel, andere zu wenig, und niemand weiß genau, wer im Zweifel verantwortlich ist.
Ein KI-Beauftragter oder Digital Pacemaker mit unabhängigen Mandat schafft hier Klarheit. Er unterstützt dabei, KI-Anwendungen sinnvoll zu erfassen, Risiken einzuordnen, Schulungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen und praxistaugliche Regeln für Teams zu entwickeln. Das Ziel ist nicht Bürokratie. Das Ziel ist Sicherheit im Alltag: Alle Beteiligten wissen, was erlaubt ist, was geprüft werden muss und wann Transparenz notwendig wird.
So wird KI nicht zur Grauzone, sondern zu einem Werkzeug, das verantwortungsvoll, nachvollziehbar und mit Vertrauen eingesetzt wird. So wird das Team fit für die KI-Zukunft. Bei Fragen, einfach melden.











